Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sehr geehrter Reisegast,

bitte beachten Sie die folgenden Bedingungen und Hinweise, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Anmeldung anerkennen. Mit der Unterschrift unterzeichnen Sie auch im Namen und Auftrag der von Ihnen mit angemeldeten Personen.

  1. Abschluss des Reisevertrages:
    Mit der Unterschrift hinter dem entsprechenden Reiseangebot, bestätige ich mich und die von mir eingetragenen Personen für die angebende Reise.

  2. Zahlung
    a) die Zahlung des vollen Betrages erfolgt bis 14 Tage nach Vertragsabschluss
    b) Zahlungen sind an Baltic Move zu leisten.
    c) Zahlungen können durch Überweisung beglichen werden.
    d) nicht termingerecht behält sich Baltic Move vor den Kursplatz weiter zu vergeben oder Mahngebühr in Höhe von 25€ zu erteilen.

  3. Leistung
    Der durch Baltic Move geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus den Reiseprospekten, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen werden.

  4. Rücktritt
    a) Der Reisende ist berechtigt von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Wir empfehlen weiter aufgrund der hohen Nachfrage einen Ersatz zu suchen, um keine Kosten für den Fall des Rücktritts zu sparen. Baltic Move ist berechtigt, die Entschädigung wahlweise durch die nachfolgenden Pauschsätze (gemäß § 651 i Abs.3 BGB) oder durch konkrete Berechnung (gemäß § 651 i Abs.2 BGB) zu beziffern und geltend zu machen. Bis 30 Tage vor Reisebeginn erheben wir eine Stornogebühr von 20% des Reisepreises, vom 29.-22. Tag 30 , vom 21.-15. Tag 40%, vom 14.-7. Tag 50% und ab dem 6. Tag 80% des Reisepreises. Diese Regelungen finden auch Anwendung, wenn einzelne Reisende aus einer Gruppe zurücktreten oder die Reise ohne Kündigung nicht antreten. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Reisenden unbenommen.
    b) Wird im Prospekt und in der Reisebestätigung ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen, so kann Baltic Move bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl bis 2 Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten und einen neuen Vertrag zu geänderten Konditionen anbieten.

  5. Gewährleistung
    a) Abhilfe Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Baltic Move kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Baltic Move kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird.
    b) Minderung des Reisepreises für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, wenn es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
    c) Kündigung des Vertrages wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Baltic Move innerhalb einer angemessenen und vom Reisenden gesetzten Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen. Das selbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem und für Baltic Move erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
    d) Schadenersatz Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.

  6. Anmeldung von Ansprüchen
    a) Sofern der Reisende Ansprüche gegen Baltic Move aus dem Reisevertrag oder wegen unerlaubter Handlung geltend machen will, so muss er diese innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei Baltic Move, Herzog-Bogislaw-Weg 39, 17493 Greifswald anmelden.
    b) Vertragliche Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren innerhalb von 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach endet.

  7. Beschränkung der Haftung
    a) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den 3fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbei geführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
    b) Ein Schadenersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund Internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
    c)  Für alle gegen Baltic Move gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Baltic Move bei Sachschäden bis E 4100. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reise und Reisenden. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang der Abschluss einer Reisegepäckversicherung empfohlen.
    d) Baltic Move haftet nicht für die Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.

  8. Transportleistungen
    Die Transportleistungen für den Personenverkehr werden eigenverantwortlich durch konzessionierte Unternehmen durchgeführt.

  9. Gerichtsstand
    Gerichtsstand für Verträge mit Vollkaufleuten ist Stralsund.

  10. Unwirksamkeit einzelner Klauseln
    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des Vertrages insgesamt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten solche Regelungen, die dem Zweck des Gewollten möglichst nahe kommen.
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